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Lehrstuhl für Kunstpädagogik
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Lehrstuhl für Kunstpädagogik

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Studienbeginn ab WS 18/19

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Studienbeginn ab WS 18/19

Modulhandbücher

GS_HF_1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Kunst Hauptfach PO-Version 20182

GS_Did_1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Kunst PO Version 20202

MS_HF_1. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Kunst Hauptfach PO-Version 20182

MS_Did_1. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Kunst Didaktikfach PO-Version 20202

RS_HF_1. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen Kunst Hauptfach PO-Version 20182

 

Wahlpflichtmodule des Nebenfachs

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Kunst im Lehramtsstudiengang an der FAU

Lehramtsprüfungsordnung für Studierende, die VOR dem SS 20 ihr Studium begonnenhaben (LPO I)

Lehramtsprüfungsordnung für Studierende, die MIT oder NACH dem SS 20 ihr Studium begonnenhaben (LPO I)

Beachten Sie bitte, dass mit Beginn des Studiums im Fach Kunstpädagogik ab dem Wintersemester 2011 die entsprechende Prüfungsordnung (PO2011) gilt. Dort ist unter anderem festgelegt, dass die Zwischenergebnisse von Modul 3911 und 3981 (Mappenmodule) nicht im Portfoiio von Mein Campus sondern auf den Testatkarten per Unterschrift fixiert werden. Erst nach Bewertung der Mappen (Abgabetermine beachten!) werden die Noten und die ECTS für die gesamten Module in Mein Campus eingetragen.

Die für die Planung des Studiums wichtigen Informationen, auf denen auch die modularisierte Studienordnung basiert, finden sich in § 22 Zulassungsvoraussetzungen der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I). Dort ist festgelegt, aus welchen Bereichen (Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Praktika, Hausarbeit) jeweils wieviele Leistungspunkte (LPs) einzubringen sind, um die für alle drei im Lehrstuhl angebotenen Schularten geltende Gesamtzahl von mindestens 210 LPs zu erreichen. Besondere Beachtung sollte bei der Planung der Stundenpläne jedes einzelnen Semesters jenen Bereichen geschenkt werden, bei denen Inhalte aufeinander aufbauen (z.B. CAD § 50), oder die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen (z.B. schriftliche Hausarbeit § 29, pädagogisch-didaktische Schulpraktikum mit einem Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden § 34), für das Studium des Lehramts an der Hauptschule ist davon auch die Patenschaft (Modellversuch der FAU) betroffen.

Lehrstuhl für Kunstpädagogik
FAU Erlangen-Nürnberg

Regensburger Straße 160
90478 Nürnberg
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