Anerkennung von Prüfungsleistungen

Leistungen aus anderen Studiengängen, aus einem Auslandssemester oder aus weiterbildenden Studien außerhalb der Hochschule können grundsätzlich anerkannt werden. Ob eine Anerkennung möglich ist, wird jedoch im Einzelfall bewertet und hängt von Inhalt und Umfang der Leistungen ab (vgl. LAPO §12 und ABMStPO/Phil §15). Grundlage hierfür ist das jeweils gültige Modulhandbuch des Studiengangs.

Eine Anrechnung ist möglich, wenn die Leistungen inhaltlich vergleichbar sind. Damit dies beurteilt werden kann, sollten die Leistungen so aufbereitet werden, dass Inhalte, Umfang und Anforderungen gut nachvollziehbar sind (z. B. durch Modulbeschreibungen oder formaler Nachweise).

Anerkennungsgesuch

Bereiten Sie Ihr Anerkennungsgesuch so vor, dass die anzuerkennenden Leistungen klar ersichtlich sind. Reichen Sie die folgende Dokumente bitte per Mail ein:

  • Ausgefülltes Anerkennungsformular des Prüfungsamts für den jeweiligen Studiengang
  • Auszug aus dem (externen) Modulhandbuch des Studiengangs der anzuerkennenden Prüfungsleistung oder ein vergleichbares Dokument
  • Formaler Nachweis über die erbrachte Prüfungsleistung (z.B. Notenauszug, Studienbuch, Transcript of Records

Hinweis: Das Anerkennungsgesuch wird nur bei Vorliegen aller drei Dokumente bearbeitet.

 


Ansprechperson

Lehrstuhl für Kunstpädagogik und -didaktik

Professorinnen und Professoren

Adresse

Dutzendteichstraße 2490478 Nürnberg
Zimmer: 00.312, Geschoss: 00