Bewerbung

Der Master Kunstpädagogik ist zulassungsbeschränkt und erfordert einen ersten Studienabschluss im Bereich Kunstpädagogik oder in einer der Kunstpädagogik fachverwandten Disziplin.

Wer kann sich auf den Master Kunstpädagogik bewerben?

Der Master Kunstpädagogik wird als konsekutiver Masterstudiengang angeboten. Daher richtet sich der Master in erster Linie an Studierende, die bereits ein Studium der Kunstpädagogik absolviert haben (z.B. BA Kunstpädagogik, B.Ed. Kunstpädagogik oder Lehramt Kunst). Ferner können auch Studierende zugelassen werden, die einen fachverwandten Abschluss mitbringen (z.B. BA Kunstgeschichte oder ein Diplom einer Kunsthochschule). Nähere Zulassungsbedingungen regelt die Fachstudien- und Prüfungsordnung

Bewerbungszeitraum

Der Bewerbungszeitraum für den Masterstudiengang ist vom 15. April bis 15. Juli. Eine Beratung durch die Fachstudienberatung wird empfohlen und bietet eine gute Möglichkeit, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu klären.

Qualifikationsfeststellungsverfahren

Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Qualifikationsfeststellungsverfahren durchlaufen. Je nach Eignung werden bis zu zwei Stufen durchlaufen.

Alle Bewerber/innen müssen sich online über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de zur Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Bewerbungsphase beginnt am 15. April und endet am 15. Juli eines jeden Jahres. Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Informationen zur Bewerbung auf ein Masterstudium an der FAU. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unter www.master.fau.de.
Im Zuge Ihrer Onlinebewerbung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen im PDF-Format hochladen:

  • ein Bewerbungsschreiben im Umfang von ca. 2 Seiten, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber ihre bzw. seine Eignung für den Studiengang darstellt, sowie
  • eine aussagekräftige Dokumentation der eigenen künstlerischen Praxis im Umfang von ca. 20 künstlerischen Arbeiten. Bitte wählen Sie hierfür Werke aus, die es ermöglichen, Sie in ihrer künstlerischen Praxis kennenzulernen. Bei der Dokumentation möchten wir wissen, wie Sie künstlerisch aufgestellt sind. Sie sollten mit Ihrer Bewerbungsmappe aufzeigen, dass Sie verschiedene künstlerische Techniken beherrschen sowie ein Thema künstlerisch erarbeiten können. Neben freier Kunst können auch Arbeiten angewandter Kunst eingereicht werden.

Bewerberinnen mit einem fachspezifischen Abschluss und einer Abschlussnote von 1,00 bis 2,50 werden bereits nach Stufe 1 aufgrund ihrer eingereichten Unterlagen zum Studium zugelassen. In diesem Fall ist gemäß ABMStPO/Phil  § 35 Absatz 3 die Eignung zum Masterstudiengang formal nachgewiesen.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem fachspezifischen Abschluss und einer Abschlussnote von 2,50 bis 3,00 sowie Bewerberinnen und Bewerber eines fachverwandten Studiengangs mit mindestens guter Abschlussnote (1,0 bis 2,50) durchlaufen die Stufe 2 des Qualifikationsfeststellungsverfahrens und werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Für das Auswahlgespräch ist eine kurze Präsentation von etwa 10 Minuten vorzubereiten. Darin wird die Abschlussarbeit oder das Abschlussprojekt des Erststudiums vorgestellt, zum Beispiel die Bachelor- oder Diplomarbeit.

Im anschließenden Fachgespräch geht es um diese Arbeit und die damit verbundenen kunstpädagogischen und wissenschaftlichen Themen. Auch die bereits digital eingereichten Arbeiten können Teil des Gesprächs sein.

Dabei sollen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse deutlich werden:

  • fachliche und methodische Kenntnisse der eigenen künstlerischen Praxis
  • Vorkenntnisse im kunstpädagogischen Handeln
  • die Fähigkeit zum wissenschaftlichen und empirischen Arbeiten

Auswahlgespräche im Sommersemester 2026

Das Auswahlgespräch erfolgt im Sommersemester 2026 am 21.07.2026 und wird in der Regel vor Ort durchgeführt. Alle für die Stufe 2 zugelassenen Bewerber/-innen erhalten eine Einladungsmail mit nähren Angaben zu Raum und Uhrzeit.



Ansprechperson:

Dr. Pia Lilienstein

Wissenschaftliche Mitarbeitende