Basisqualifikationen Kunst (für Nicht-Kunst-Studierende)
Basisqualifikationen Kunst (nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 LPO I)
Basisqualifikationen im Fach Kunst müssen im Rahmen der Didaktik der Grundschule belegt werden, wenn weder Kunst als Unterrichtsfach gemäß § 35 Abs. 1 LPO I oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gemäß § 35 Abs. 3 LPO I gewählt wurde.
Um die Basisqualifikationen im Fach Kunst zu erbringen, belegen Studierende folgende Veranstaltung(en):
Basisqualifikationen Kunst (2 SWS)
Anrechnung der Basisqualifikationen bei einem Fachwechsel:
Studieren Sie Kunst als Didaktikfach und wechseln nun das Didaktikfach, so können Sie sich die Veranstaltung „Gestalten im Schulalltag“ als Basisqualifikation anrechnen lassen. Wir weisen darauf hin, dass dies umgekehrt nicht möglich ist, da die Veranstaltung „Gestalten im Schulalltag“ noch stärker an der Theorie und Lehrplanarbeit ausgerichtet ist.
Hier geht es zur Anrechnung von Prüfungsleistungen.
FAQ
B
Die Abgabe Ihres Portfolios besprechen Sie direkt mit den Dozierenden des jeweiligen Seminars. Bitte informieren Sie sich auch über den Zeitpunkt der Abgabe. Portfolios, die nicht abgeholt werden, werden am Lehrstuhl bis zum letzten Tag des Semesters (30.09. / 30.04.) aufbewahrt, bevor sie entsorgt werden. Bitte holen Sie Ihr Portfolio also rechtzeitig bei den Dozierenden ab.
W
Die Verbuchung der Modulprüfungen werden durch die Modulverantwortenden durchgeführt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an die Modulverantwortenden, die im Modulhandbuch für das jeweils aktuelle Semester hinterlegt sind.