Studienaufbau und Modulhandbuch
STUDIENAUFBAU UND MODULHANDBUCH
Das Studium ist modularisiert aufgebaut und besteht aus verschiedenen Modulen, die im Studienverlauf zu absolvieren sind. Der Master Kunstvermittlung kann in Voll- und Teilzeit studiert werden. Der genaue Aufbau des Studiums ist durch die Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Kunstvermittlung“ (kurz: FPOKunstV) geregelt.
Bei der Planung des Studiums sollten Sie den empfohlenen Studienverlauf berücksichtigen, der sich für den Voll- und Teilzeitstudiengang unterscheidet:
Vollzeit | Teilzeit |
Welche Veranstaltungen je Modul angeboten werden, ist aus dem Modulhandbuch zu lesen. Zudem finden Sie je Modul wichtige Informationen zu modulverantwortenden Personen, Prüfungsleistungen und Literatur.
Bei der individuellen Stundenplangestaltung bietet das Modulhandbuch einen Überblick über die je Modul zu belegenden Veranstaltungen. Es wird jeweils für das aktuelle Semester ausgegeben. Hier geht´s zum Modulhandbuch.
Wichtige Hinweise zur Stundenplangestaltung
- Wenden Sie sich für individuelle Fragen an die jeweiligen Modulverantwortlichen. Bitte beachten Sie, dass die Integrationsmodule nicht vom Lehrstuhl für Kunstpädagogik und -didaktik ausgebracht werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Integrationsmodule betreffend, direkt an die jeweiligen verantwortenden Lehrstühle.
- Planen Sie das Praktikum frühzeitig, besuchen sie zuvor unbedingt die Praktikumsvorbereitung.
- Die Masterarbeit verfassen Sie am Lehrstuhl für Kunstpädagogik und -didaktik. Bitte besuchen Sie hierzu spätestens mit Beginn der Masterarbeit das Masterkolloquium (siehe Masterarbeit). Planen Sie für die Masterarbeit im Vollzeitstudiengang das 4. Semester, im Teilzeitstudiengang das 7. und 8. Semester ein.
- Wechsel von Voll- auf Teilzeit: Ein Wechsel vom Vollzeit- in den Teilzeitstudiengang ist nach ABMStPO/Phil nach dem 2. Fachsemester möglich. Bitte sprechen Sie hierzu vor dem Wechsel die Studienberatung an. Ein späterer Wechsel in den Teilzeitstudiengang ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Hier trifft die Entscheidung der Prüfungsausschuss.