Staatsexamen
STAATSEXAMEN
Das Staatsexamen im Unterrichtsfach Kunst setzt sich nach LPO I §50 Absatz 3 aus zwei Prüfungsteilen zusammen:
Praktische Prüfung: Bei der praktischen Prüfung bearbeiten Sie eine Aufgabe aus der Kunstpraxis. Sie haben hier eine Bearbeitungszeit von insgesamt 6 Stunden. Es werden zwei Themen zur Wahl gestellt.
Schriftliche Prüfungen:
- In der Werkanalyse-Prüfung geht es um eine formale und inhaltliche Auseinandersetzung mit Kunstwerken unter Berücksichtigung historischer Aspekte. Sie haben eine Bearbeitungszeit von insgesamt 4 Stunden. Es werden zwei Themen zur Wahl gestellt, davon müssen Sie ein Thema bearbeiten.
- In der Kunstdidaktik-Prüfung bearbeiten Sie eine Aufgabe aus der Fachdidaktik. Sie haben eine Bearbeitungszeit von 3 Stunden. Ihnen werden drei Themen zur Wahl gestellt.
Wir empfehlen zur Examensvorbereitung den entsprechenden Kurs im Freien Bereich bzw. das Seminar „Überblick und Ausblick“ zu besuchen. Prüfungsaufgaben früherer Semester können zu den Öffnungszeiten des Sekretariats dort eingesehen werden.
Hinweise zur kunstpraktischen Prüfung im Staatsexamen
Die kunstpraktische Prüfung legen Sie in einer von Ihnen selbst gewählten Technik ab. Für die praktische Prüfung stehen insgesamt sechs Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung, in der Sie eine Aufgabe erhalten und diese künstlerisch umsetzen. Für die Prüfung verwenden Sie Materialien und Werkzeuge, mit denen sie für gewöhnlich arbeiten. Bringen Sie diese unbedingt selbstständig mit. Von künstlerischen Techniken, die einerseits sehr aufwändig sind und innerhalb von sechs Stunden nicht fertig gestellt werden können, andererseits geruchsbelastend wahrgenommen und in einer Prüfungssituation problematisch werden können, raten wir ab.
Sollten Sie mit digitalen Medien arbeiten, sind Sie dazu verpflichtet, dies im Vorfeld mitzuteilen und den Prozess anhand von Arbeitsschritten zu dokumentieren (z.B. Screen-Aufzeichnung). Der Prozess sowie das Ergebnis muss auf einem USB-Stick gespeichert und dieser mit abgegeben werden. Soll das Werk ausgedruckt werden, so sind die universitären Drucker zu verwenden. Bitte sprechen Sie dies unbedingt im Vorfeld mit den hauptamtlichen Dozierenden ab. Fotografische Arbeiten müssen während der Prüfung mit einer digitalen Kamera erstellt werden.
Während der gesamten praktischen Prüfung ist die Nutzung von Smartphones und anderer elektronischer Empfangsgeräte als Hilfsmittel nicht gestattet. Dies gilt ebenso für andere Hilfsmittel, z.B. Skizzenbücher, Portfolios, Bildersammlungen. Weiter wird der Austausch über die korrekte Verwendung von Werkzeugen und Materialien während der Prüfung als Unterschleif gewertet. Das Fotografieren der Prüfungsarbeit ist ebenso untersagt.
Examensausstellung
Alle Absolventinnen und Absolventen haben die Möglichkeit, Arbeiten aus dem Studium in der Examensausstellung zu präsentieren. Diese bildet einen feierlichen Rahmen, um das Studium Revue passieren zu lassen und offiziell abzuschließen. Der Aufbau der Ausstellung erfolgt nach der praktischen Prüfung.
Informationsveranstaltung
Der Lehrstuhl bietet einmal im Semester eine Online-Informationsveranstaltung zum praktischen Staatsexamen an. Der Termin wird zu Semesterende unter Aktuelles kommuniziert. Die Information zu den schriftlichen Prüfungen erfolgt im Rahmen der Seminare zur Examensvorbereitung bzw. „Überblick – Ausblick“.
Abholung praktischer Prüfungsarbeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabe der praktischen Prüfungsarbeiten gemäß LPO I §19 frühestens zwei Monate nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung gemäß § 5 möglich ist. Eine Rückgabe der praktischen Prüfungsarbeiten erfolgt nur gegen Vorlage der Verzichtserklärung.
Für die Abholung der Prüfungsarbeiten wenden Sie sich an die Werkstattleitung.